Allgemeine Geschäftsbedingungen
Profihaus Gruppe | Entwurf für Deutschland | Stand: 5. September 2026
Vorgesehener Einsatz: Hausmeister- und Objektservice, Reinigung und Pflege, Reparaturen und Sanierung sowie Vermittlung und Koordination von Fachbetrieben; gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Erbringung von Hausmeister- und Objektservice, Reinigungs- und Pflegeleistungen, Reparatur- und Sanierungsarbeiten sowie über die Vermittlung oder Koordination von Fachbetrieben.
Vertragspartner des Kunden ist:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag, Leistungsverzeichnis oder in einer Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde; gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote und Kostenschätzungen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Profihaus Gruppe den Auftrag in Textform bestätigt, ein verbindliches Angebot des Kunden annimmt oder mit Zustimmung des Kunden mit der Leistung beginnt.
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung, das Leistungsverzeichnis und sonstige ausdrücklich einbezogene Vertragsunterlagen.
Bei telefonisch, elektronisch oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen werden die gesetzlichen Informations- und Widerrufsvorschriften beachtet.
3. Art und Umfang der Leistungen
Die Profihaus Gruppe erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln des jeweiligen Gewerks und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.
Hausmeister-, Objekt-, Reinigungs- und Pflegeleistungen können je nach Vereinbarung als laufende Dienste geschuldet sein. Bei Reparatur- und Sanierungsarbeiten wird ein bestimmter Erfolg nur geschuldet, soweit dies aus der Leistungsbeschreibung hervorgeht.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen - insbesondere Genehmigungen, Planungsleistungen, Schadstoffuntersuchungen, statische Prüfungen, besondere Schutzmaßnahmen oder die Beseitigung verdeckter Mängel - sind nicht Bestandteil des Auftrags.











