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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Profihaus Gruppe | Entwurf für Deutschland | Stand: 5. September 2026

WICHTIG VOR DER VERWENDUNG
Dieser Entwurf enthält bewusst markierte Platzhalter und Entscheidungsfelder. Firmendaten, tatsächliche Abläufe, Preis- und Vertragsmodelle sowie die Angabe zur Verbraucherschlichtung müssen vor Veröffentlichung ergänzt bzw. ausgewählt werden. Wegen der Kombination aus Dienstleistungen, Werkleistungen und Vermittlung sollte die Endfassung vor Einsatz anwaltlich geprüft werden.

Vorgesehener Einsatz: Hausmeister- und Objektservice, Reinigung und Pflege, Reparaturen und Sanierung sowie Vermittlung und Koordination von Fachbetrieben; gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Erbringung von Hausmeister- und Objektservice, Reinigungs- und Pflegeleistungen, Reparatur- und Sanierungsarbeiten sowie über die Vermittlung oder Koordination von Fachbetrieben.

Vertragspartner des Kunden ist:

Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag, Leistungsverzeichnis oder in einer Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde; gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote und Kostenschätzungen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Profihaus Gruppe den Auftrag in Textform bestätigt, ein verbindliches Angebot des Kunden annimmt oder mit Zustimmung des Kunden mit der Leistung beginnt.

Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung, das Leistungsverzeichnis und sonstige ausdrücklich einbezogene Vertragsunterlagen.

Bei telefonisch, elektronisch oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen werden die gesetzlichen Informations- und Widerrufsvorschriften beachtet.

3. Art und Umfang der Leistungen

Die Profihaus Gruppe erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln des jeweiligen Gewerks und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.

Hausmeister-, Objekt-, Reinigungs- und Pflegeleistungen können je nach Vereinbarung als laufende Dienste geschuldet sein. Bei Reparatur- und Sanierungsarbeiten wird ein bestimmter Erfolg nur geschuldet, soweit dies aus der Leistungsbeschreibung hervorgeht.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen - insbesondere Genehmigungen, Planungsleistungen, Schadstoffuntersuchungen, statische Prüfungen, besondere Schutzmaßnahmen oder die Beseitigung verdeckter Mängel - sind nicht Bestandteil des Auftrags.

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Die Profihaus Gruppe darf zur Erfüllung eigener Vertragspflichten geeignete Nachunternehmer einsetzen. Sie bleibt in diesem Fall Vertragspartnerin des Kunden und haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Vermittlung und Koordination externer Fachbetriebe

Soweit im Angebot ausdrücklich nur eine Vermittlungs- oder Koordinationsleistung vereinbart ist, kommt der Vertrag über die handwerkliche oder sonstige Fachleistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem vermittelten Fachbetrieb zustande. Der Fachbetrieb rechnet seine Leistung in diesem Fall selbst ab und ist für deren Ausführung und Mängelhaftung verantwortlich.

Die Profihaus Gruppe schuldet bei einer reinen Vermittlung die sorgfältige Auswahl und - soweit vereinbart - die organisatorische Koordination des Fachbetriebs, nicht jedoch dessen Leistungserfolg.

Wird die Profihaus Gruppe hingegen selbst mit der Ausführung einer Gesamt- oder Einzelleistung beauftragt und setzt sie hierfür Nachunternehmer ein, liegt keine reine Vermittlung vor; Nummer 3 Absatz 4 gilt.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig den Zugang zum Objekt sowie die für die Leistung erforderlichen Informationen, Schlüssel, Freigaben und - soweit vereinbart - Anschlüsse für Wasser und Strom bereit.

Der Kunde weist vor Leistungsbeginn auf erkennbare oder ihm bekannte Gefahren, Schadstoffe, verdeckte Leitungen, besondere Gebäudetechnik, Schutzanforderungen, Hausordnungen und sonstige Umstände hin, die für eine sichere und vertragsgemäße Ausführung erheblich sind.

Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen beschafft der Kunde, soweit deren Beschaffung nicht ausdrücklich von der Profihaus Gruppe übernommen wurde.

Entstehen durch fehlende, verspätete oder unrichtige Mitwirkung nachweisbare Mehrkosten oder Verzögerungen, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Profihaus Gruppe informiert den Kunden hierüber unverzüglich.

6. Preise, Kostenschätzungen und Zusatzleistungen

Es gelten die im Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen sind.

Eine Kostenschätzung ist nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Festpreis oder verbindlicher Kostenrahmen bezeichnet wurde. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung einer unverbindlichen Kostenschätzung ab, wird die Profihaus Gruppe den Kunden unverzüglich informieren und das weitere Vorgehen abstimmen.

Zusatz- oder Änderungsleistungen werden gesondert vergütet, wenn sie vom Kunden beauftragt wurden oder zur vertragsgemäßen Ausführung erforderlich sind und der Kunde vorab über die voraussichtlichen Mehrkosten informiert wurde. Für unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr gelten die gesetzlichen Regelungen; der Kunde wird so früh wie möglich informiert.

7. Leistungszeiten und Leistungshindernisse

Leistungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Bei unvorhersehbaren, von der Profihaus Gruppe nicht zu vertretenden Umständen - etwa behördlichen Maßnahmen, nicht verschuldeten Lieferengpässen, extremen Witterungsverhältnissen oder Ausfällen notwendiger Vorleistungen Dritter - verschieben sich vereinbarte Fristen angemessen, soweit die Leistung

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hierdurch tatsächlich behindert wird. Der Kunde wird unverzüglich über Ursache und voraussichtliche Dauer informiert.

Gesetzliche Rechte des Kunden bei Verzug, Unmöglichkeit oder bei einem Festhalten am Vertrag unzumutbaren Verzögerungen bleiben unberührt.

8. Abnahme bei Werkleistungen

Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich eine Werkleistung darstellt, ist der Kunde nach Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet, sofern das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

Die Profihaus Gruppe kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Gegenüber Verbrauchern treten die gesetzlichen Folgen einer nicht erklärten Abnahme nur ein, wenn der Verbraucher zusammen mit der Abnahmeaufforderung in Textform auf diese Folgen hingewiesen wurde.

Teilabnahmen finden nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden oder die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

9. Vergütung und Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit im Auftrag kein anderer Fälligkeitstermin vereinbart ist oder die Fälligkeit bei Werkleistungen gesetzlich eine Abnahme voraussetzt.

Abschlagszahlungen können nur im vereinbarten oder gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden. Gegenüber Verbrauchern bleiben insbesondere die gesetzlichen Schutzvorschriften für Abschlagszahlungen unberührt.

Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Verbraucher geraten nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Verzug; auf die besondere gesetzliche 30-Tage-Regel wird gegebenenfalls in der Rechnung hingewiesen.

10. Änderungen, Kündigung und Stornierung

Änderungen des Leistungsumfangs sollen in Textform vereinbart werden. Die Profihaus Gruppe teilt vor Ausführung nach Möglichkeit die Auswirkungen auf Preis und Termin mit.

Für Kündigung, Rücktritt und sonstige Vertragsbeendigung gelten die individuellen Vereinbarungen und die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Kündigungsrechte bei Werkverträgen, Dauerschuldverhältnissen und aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

Bei laufenden Verträgen ergeben sich Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist aus dem jeweiligen Auftrag. Gegenüber Verbrauchern werden keine Laufzeiten oder Verlängerungsregelungen vereinbart, die über die gesetzlich zulässigen Grenzen hinausgehen.

11. Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen. Bei Werkleistungen ist der Profihaus Gruppe grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah und nachvollziehbar anzeigen, damit eine Prüfung und Nacherfüllung ermöglicht wird. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.

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Keine Mängelansprüche bestehen, soweit eine Beeinträchtigung allein auf nicht vertragsgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Änderungen durch den Kunden oder Dritte, gewöhnlicher Abnutzung oder auf Umständen beruht, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen und von der Profihaus Gruppe nicht zu vertreten sind.

12. Haftung

Die Profihaus Gruppe haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen der Profihaus Gruppe.

13. Schlüssel, Zugangsmittel und Eigentum des Kunden

Überlassene Schlüssel, Zugangskarten, Codes und sonstige Zugangsmittel werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwendet, sorgfältig verwahrt und nach Vertragsende oder auf Verlangen zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Der Kunde informiert die Profihaus Gruppe unverzüglich über besondere Sicherheitsvorgaben und Änderungen von Zugangsberechtigungen. Verlust oder Beschädigung eines Zugangsmittels wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Für daraus entstehende Schäden gelten die Haftungsregelungen nach Nummer 12.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung. Soweit für die Leistung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung erforderlich ist, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung.

15. Verbraucherstreitbeilegung

Die gesetzlich erforderliche Information zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren lautet:

Variante A: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Variante B: Wir sind bereit/verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Profihaus Gruppe. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

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17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Anwendungsbereich
Diese Belehrung gilt nur für Verbraucher, wenn ein Vertrag im Fernabsatz (z. B. online, per E-Mail oder telefonisch) oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wird und keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([VOLLSTÄNDIGE FIRMIERUNG, ANSCHRIFT, TELEFON UND E-MAIL]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Falls Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden: Sie können Ihr Widerrufsrecht auch über die dort bereitgestellte Widerrufsfunktion unter [URL DER WIDERRUFSFUNKTION] ausüben. Nach Nutzung der Funktion erhalten Sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

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Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über den Widerruf informieren, bereits erbrachten Dienstleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen.

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht kann bei einem Vertrag über Dienstleistungen vorzeitig erlöschen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und Sie bestätigt haben, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Bei einem Vertrag, bei dem Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie zur Ausführung dringender Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten aufzusuchen, besteht für die ausdrücklich angeforderten dringenden Arbeiten grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Für zusätzliche, nicht ausdrücklich verlangte Dienstleistungen oder nicht unbedingt benötigte Waren kann das Widerrufsrecht fortbestehen.

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Muster-Widerrufsformular

Nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten

An
[VOLLSTÄNDIGE FIRMIERUNG, ANSCHRIFT UND E-MAIL-ADRESSE]
Erklärung
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Dienstleistung


Bestellt/Vertrag geschlossen am


Name des/der Verbraucher(s)


Anschrift des/der Verbraucher(s)


Datum


Unterschrift
Nur bei Mitteilung auf Papier
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Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn

Separat vom Auftrag bestätigen lassen - nur für Verbraucher

Ich verlange ausdrücklich, dass die Profihaus Gruppe vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt.
Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung schulden kann.
Mir ist außerdem bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Ort, Datum: ______________________________________
Name: __________________________________________
Unterschrift/elektronische Bestätigung: ______________________________

Hinweis: Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss das Verlangen zum vorzeitigen Beginn auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Die Erklärung sollte nicht in den AGB versteckt, sondern gesondert und nachweisbar eingeholt werden.

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Interne Checkliste vor Veröffentlichung

Diese Seite ist nicht Bestandteil der Kunden-AGB

☐ Vollständige Firmierung, Rechtsform, Anschrift, Vertretung, Kontakt- und Registerdaten einsetzen.

☐ Prüfen, wann die Profihaus Gruppe selbst Vertragspartnerin ist und wann sie nur vermittelt; Angebote und Rechnungswege daran anpassen.

☐ Tatsächliche Zahlungsfristen, Abschlagsmodelle, Laufzeiten und Kündigungsprozesse mit dem Entwurf abgleichen.

☐ Eine Variante zur Verbraucherstreitbeilegung auswählen; bei Teilnahme die zuständige Stelle vollständig benennen.

☐ Widerrufsbelehrung und Musterformular in Bestell- und Angebotsprozesse einbinden.

☐ Bei Online-Vertragsschlüssen eine gesetzeskonforme Widerrufsfunktion bereitstellen und deren URL in die Belehrung einsetzen.

☐ Den vorzeitigen Leistungsbeginn bei Verbrauchern gesondert, ausdrücklich und nachweisbar bestätigen lassen.

☐ Prüfen, ob besondere Regelungen für Bauverträge, Verbraucherbauverträge, VOB/B, Gefahrstoffe, Winterdienst, Schlüsselverwaltung oder Auftragsverarbeitung erforderlich sind.

☐ Datenschutzerklärung, Impressum, Preisangaben und Angebots-/Auftragsformulare auf Konsistenz prüfen.

☐ Juristische Prüfung der final ausgefüllten und auf den tatsächlichen Geschäftsablauf abgestimmten Fassung veranlassen.

Amtliche Rechtsgrundlagen (Auswahl)

§§ 305, 307, 309 und 310 BGB - Einbeziehung und Inhaltskontrolle von AGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

§§ 312g, 355, 356, 356a und 357a BGB - Widerrufsrecht und Widerrufsfunktion
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

Anlagen 1 und 2 zu Artikel 246a EGBGB - Muster-Widerrufsbelehrung und -formular
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/

§§ 634 ff. und 640 BGB - Mängelrechte und Abnahme bei Werkleistungen
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

§ 36 VSBG - Verbraucherstreitbeilegung
https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/__36.html

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